In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr. Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist. Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowi