Das Gebiet der Jagdgenossenschaft umfasst die jagdlich nutzbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Gemarkung Linnich. Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossinnen und Jagdgenossen) sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die das Gebiet der Jagdgenossenschaft bilden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, auf denen die Jagd ruht oder aus anderen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören gemäß § 9 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes insoweit der Jagdgenossenschaft nicht an.