Die Anlieger an öffentlichen Straßen und Wegen (dazu zählen auch Feldwege und Gehsteige) werden gebeten, Bäume und Sträucher, die verkehrsbehindernd in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, so zurückzuschneiden, dass die Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt werden. Oft hängen die Äste so weit in den Verkehrsraum, dass insbesondere Müllfahrzeuge und Winterdienstfahrzeuge nicht mehr unge