Für die Wahl des Bürgermeitsers verfügen Wahlberechtigte über eine Stimme. Sollte bei der Wahl des BÜrgermeisters kein Bewerber die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen am 8. März 2026 erreichen, wird eine Stichwahl erforderlich. Diese würde dann am 22. März 2026 stattfinden. Mehr Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und