Die ehemalige Gemeinde Wolfsbach ist aktuell nicht im Gemeinderat vertreten. Art. 60a der Gemeindeordnung (GO) sieht die Möglichkeit der Wahl einer Ortssprecherin / eines Ortsprechers für Gemeindeteile vor, die am 18.01.1952 noch selbstständige Gemeinden waren und im Gemeinderat nicht vertreten sind. Der Gemeinderat Niederaichbach hat daher beschlossen, dass für den Ortsteil Wolfsbach eine Orts