Heimat Info Logo
Oberammergau / Jagdgenossenschaft Oberammergau

Jagdgenossenschaft Oberammergau

Öffentliches

Beschreibung

Die Jagdgenossenschaft Oberammergau ist nach Art.11 Abs.1 Satz 1 BayJG eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie verwaltet unter eigener Verantwortung alle Angelegenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörenden Jagdgenossenschaft ergeben. Sie hat insbesondere die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht zu nutzen und für die Lebensgrundlagen des Wildes zu sorgen