Landratsamt informiert potenziell Entgeltpflichtige Mit der Überarbeitung des Bayerischen Wassergesetzes wurde zum 1. Januar 2026 der sogenannte Wassercent – das Wasserentnahmeentgelt – in Bayern eingeführt. Die erste Erhebung erfolgt für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Potenziell entgeltpflichtige Wassernutzerinnen und Wassernutzer erhalten in den nächsten Tagen ein Schr