Kostenlose Schulung zur "ehrenamtlich tätigen Einzelperson"
Seit 2021 können Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, auch die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung über den Entlastungsbetrag abrechnen. Pflegerische Tätigkeiten sowie hausmeisterliche Tätigkeiten (z.B. Gartenarbeiten und Schneeräumen) sind dabei jedoch ausgeschlossen. Ehrenamtlich täti