Die 30. Flächennutzungsplanänderung wurde vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen mit Bescheid vom 18.08.2025, Aktenzeichen 30-6100-FNP, gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) in der Plan- und Begründungsfassung vom 15.07.2025 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzung