Der Erlaubnisbescheid des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung), vom 22.09.2025, Az.: 32/641.1 der das oben genannte Vorhaben betrifft, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 24. Oktober 2025 bis einschließlich 11. November 2025 im Rathau