Anlässlich anhaltender Trockenheit und der zu erwartenden Hitzeperiode weist die Gemeinde darauf hin, dass Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern stets eine wasserrechtliche Erlaubniserfordern erfordern, sobald Pumpen zum Einsatz kommen. Sofern die Wasserentnahme mit Handschöpfgeräten, wie Eimer oder Gießkannen erfolgt, fällt sie unter den Gemeingebrauch. Für diesen ist keine wasserrechtliche G