Vestenbergsgreuth / Jagdgenossenschaft Frimmersdorf
Jagdgenossenschaft Frimmersdorf
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Mitteilungspflicht bei Grundstücksänderungen
Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum unter Vorlage eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.
09.03.2024, 18:52
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