Führerschein-Pflichtumtausch Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Nach Ablauf der vorgenannten Frist verliert der graue, rosa bzw. unbefristete Karten-Führerschein seine Gültigkeit. Wer im europäischen Ausland unterwegs ist, für de