Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie im Wahlamt beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen. Voraussetzungen Um einen Wahlschein erhalten zu können, müssen Sie für die betreffende Wahl wahlberechtigt sein, grundsätzlich im Wählerverzeichnis eingetragen