Sie kennen eine pflegebedürftige Person, der Sie regelmäßig helfen? Menschen ab Pflegegrad 1, die zu Hause leben, können die Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die durch ehrenamtlich tätige Einzelpersonen erbracht werden, mit der Pflegeversicherung über den Entlasungsbeitrag abrechnen. Der Landkreis Landshut bietet hierfür eine kostenlose Schulung am 16. Oktober in Ergolding an