Der Feuerwehrverein ist ein eigenständiger, gemeinnütziger eingetragener Verein nach BGB mit eigener Satzung, Vorstand, Mitgliederversammlung usw. Zweck ist die Förderung des örtlichen Brandschutzes und der Kameradschaft, z.B. durch Feste, Öffentlichkeitsarbeit, Nachwuchsgewinnung und Zuschüsse für zusätzliche Ausrüstung oder Ausstattung, die über das kommunale Minimum hinausgeht. Mitglied im Verein kann in der Regel jede interessierte Person werden; eine Vereinsmitgliedschaft ist rechtlich von der aktiven Mitgliedschaft in der Feuerwehr getrennt, auch wenn in der Praxis viele Einsatzkräfte zugleich Vereinsmitglieder sind. Der Verein finanziert sich über Beiträge, Spenden und Veranstaltungen und ist nur seinen Mitgliedern rechenschaftspflichtig, nicht der Gemeinde. Die Freiwillige Feuerwehr hingegen ist Teil der Gemeinde und erfüllt hoheitliche Aufgaben wie Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung und Katastrophenschutz auf Grundlage des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG). Ein Beispiel: Beim Einsatz (Brand, Verkehrsunfall) handelt die gemeindliche Feuerwehr; verantwortlich ist der Kommandant, der Verein hat hier keine Entscheidungsbefugnis. Beim Festen, einem Tag der offenen Tür oder bei der Spendenbeschaffung tritt der Feuerwehrverein e.V. als Veranstalter auf und nutzt die Einnahmen zur Förderung der aktiven Wehr und der Kameradschaft