Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen stufenweise bis spätestens 19. Januar 2033 getauscht werden. Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit . Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Fahrerlaubnis) bleibt bestehen. Nähere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie auf der Homepage der Führerschein