Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass d er Antrag auf eine vorübergehende gastststättenrechtliche Erlaubnis (Schankerlaubnis) drei Wochen vor der Veranstaltung zu stellen ist. Die Gestattung gilt als erteilt, wenn die Gemeinde innerhalb von zwei Wochen ab dem Vorliegen der vollständig ausgefüllten Formulare keinen vertieften Prüfungsbedarf sieht, also v. a. an der Zuverlässigkeit keine Zwei