Bekanntmachung über das Stattfinden einer Ortssprecherwahl mittels geheimer brieflicher Abstimmung für den Gemeindeteil Osthausen Gemäß des Art. 60a der Gemeindeordnung wird in Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren und die im Gemeinderat nicht vertreten sind, hat auf Antrag eines Drittels der dort ansässigen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger der Erste