Derzeit werden die Wahlbenachrichtigungskarten an alle Wahlberechtigten versandt. Sie müssten in den nächsten Tagen bei Ihnen im Briefkasten liegen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass es bei der Abholung bzw. beim Versand der Briefwahlunterlagen eine gesetzliche Änderung gegeben hat. Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 GLKrWO dürfen Wahlscheine nicht vor dem 20. Tag vor dem Wahltag erteilt werden