Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit Einführung des 24-Stunden-Lieferantenwechsels gemäß § 20a EnWG ist ab sofort ein schneller Wechsel des Energielieferanten möglich – innerhalb eines Werktages nach Anmeldung durch den neuen Lieferanten. Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestehender Lieferverträge bleiben weiterhin gültig und müssen berücksichtigt werden. Ein schneller