Silvester steht vor der Tür. Wir weisen noch einmal auf das gesetzliche Verbot hin, welches das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verbietet (§23 Absatz 1 der 1. SprengV). Bitte beachten Sie dieses Verbot, insbesondere im Bereich von Fachwerkhäusern, Scheunen oder sonstigen landwirtschaftlichen A