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Mönchsroth / Landratsamt Ansbach

Landratsamt Ansbach

Öffentliches

Landratsamt Ansbach
Öffentliches
Belehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz
Für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, diese behandeln oder in Verkehr bringen bietet das Landratsamt Ansbach,  Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an. Nächster Termin: Donnerstag, 07.05.2026, 10:00 Uhr, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Luitpoldstraße 5. Die Gebühr für die Belehrung beträgt 28,-- € pro Person. Weitere Informat
02.04.2026, 12:23
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