Durch eine Vorsorgevollmacht🧾 können Bürgerinnen und Bürger eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen, sich um alle Angelegenheiten zu kümmern, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollte. Wurde für einen solchen Fall keine Person bevollmächtigt, muss das Betreuungsgericht für den betroffenen Menschen eine rechtliche Betreuerin oder einen