Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, bei den Koalitionsverhandlungen im Bund wurde die Quote für Windkraftgebiete in Bayern bestätigt. Laut dem „Wind-an-Land“-Gesetz vom 01.02.2023 beträgt diese für den Freistaat Bayern bis 2027 1,1 % und bis Ende 2032 1,8% der Landesfläche. Die regionalen Planungsverbände müssen diese Vorgaben umsetzen. Der für uns zuständige Planungsverband Oberfranken-West