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Reichling / Verwaltungsgemeinschaft Reichling
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Verwaltungsgemeinschaft Reichling

Die Rathaus-Infos

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Verwaltungsgemeinschaft Reichling
Die Rathaus-Infos
Verkehrsbehinderungen durch Demonstration am 03.05.2025 in Reichling
Update: Aufgrund der vielen Nachfragen stellt das Landratsamt Landsberg (Versammlungsbehörde) klar, dass Anlieger Ihre Anliegen auch in den genannten Zeiten - soweit als möglich - (auch mit dem Fahrzeug)  erledigen können. D.h. eine Zu- oder Abfahrtsmöglichkeit der Reichlinger Bürgerinnen und Bürger ist - je nach Situation - in der Regel möglich! Im Gebiet der Gemeinde Reichling wird es am
30.04.2025, 14:19
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Die Rathaus-Infos
VG Reichling bleibt am 02. Mai 2025 geschlossen
2025-04-16_Bekanntmachung-Schliesstag-02.05.2025_VG Herunterladen weiterlesen
17.04.2025, 13:40
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Die Rathaus-Infos
Wasserzähler ONLINE
Die Wasser- und Abwassergebühren für unsere Mitgliedsgemeinden THAINING und VILGERTSHOFEN werden in den nächsten Tagen abgerechnet. Dazu benötigt die Verwaltung die aktuellen Zählerstände. Sie werden daher gebeten Ihre(n) Wasserzähler selbst abzulesen und die Zählerstände in der Zeit vom 17.04.2025 12:00 Uhr bis 05.05.2025 23:59 Uhr an uns zu übermitteln. Die benötigten Daten finden Sie auf der
17.04.2025, 12:00
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Die Rathaus-Infos
Mikrozensus 2025 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt
Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihre
23.01.2025, 12:00
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Die Rathaus-Infos
Bayerische Grundsteuerreform
Weitere Informationen finden Sie hier . Die bayerischen Formulare in der grauen Variante können am PC ausgefüllt und anschließend gedruckt werden. Sie sind bereits online verfügbar. Informationen des Bayerischen Landesamtes für Steuern weiterlesen
25.05.2022, 04:27
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Die Rathaus-Infos
Thema: Gartenwasserzähler und/oder Poolbefüllung
Gemäß unseren Beitrags- und Gebührensatzungen können Wassermengen, die nachweislich zur Gartenbewässerung genutzt werden bei der Berechnung der Abwassergebühr unter bestimmten Voraussetzungen abgezogen werden: Grundsätzlich vom Abzug ausgeschlossen sind Wassermengen bis zu 12 m³ jährlich, d.h. erst eine darüber hinaus gehende Menge kann sich auf die Gebührenberechnung mindernd auswirken. Fü
03.06.2020, 09:10
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