Die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist für alle von Bedeutung. Hier sorgt einerseits die Kommune als sogenannter Straßenbaulastträger für die Verkehrssicherheit, gleichzeitig sind auch die Grundstückseigentümer als Straßenanlieger gem. des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) verpflichtet, ihren Beitrag zu leisten. Immer wieder kommt es vor, d