Die Gemeinde erinnert an die geltenden Regelungen zum Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern. Insbesondere dort, wo Gehölze in öffentliche Verkehrsflächen – wie Straßen, Geh- oder Radwege – hineinragen, kann dies zu Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit führen. Eingewachsene Verkehrszeichen oder zu niedrig hängende Äste stellen ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmer dar. Wir