Die Gemeinde Eußenheim weist darauf hin, dass gem. §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) ab dem 1. Mai 2025 aufgrund der akuten Brandgefahr bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer – auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen – im Gemeindegebiet ohne Ausnahme ausgesprochen wird. Grillen mit Holzkohle im privaten