Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Die Mitgliedstaaten erstellen alle sechs Jahre einen Bericht über die wichtigsten Ergebnisse. Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphib