Für die Durchführung eines geregelten Winterdienstes ist es Voraussetzung, dass keine unnötigen Hindernisse, wie z. B. parkende Fahrzeuge, den Räumdienst beeinträchtigen. Auch überhängende Äste von Bäumen, Sträuchern und Hecken, sind entsprechend zurückzuschneiden. Ist ein Straßenzug nicht befahrbar, kann er nicht oder erst viel später geräumt werden. Wir weisen darauf