Am 14. Februar 2026 ist es während des Faschingsumzugs und des anschließenden Faschingstreiben auf dem Bürgersaalparkplatz verboten, Waffen, Messer oder andere gefährliche Gegenstände mitzuführen. Dazu gehören zum Beispiel Äxte, Beile, Cutter, Teppichmesser, Küchenmesser, Baseballschläger oder Eisenstangen . Das Verbot gilt in dem Bereich, der im beigefügten Lageplan grün markier