Das Nachlassgericht beim Amtsgericht Kronach ist örtlich zuständig bei Nachlassverfahren, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Landkreis Kronach hatte. Das Nachlassgericht ist zuständig für die Feststellung von Erben die Erteilung von Erbscheinen Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Bestellung eines Nachlasspflegers) Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen Test
19.03.2026 08:30-19.03.2026 15:00