Die höchste Auszeichnung, mit der eine Gemeinde eine Person ehren kann, ist die Ehrenbürgerwürde. Verankert ist dies in der Bayerischen Gemeindeordnung, die als Voraussetzung nennt, dass sich der zu Ehrende in besonderem Maße um die Gemeinde verdient gemacht hat . Dazu zählt nicht die bloße Tatsache, dass es sich um eine berühmte Persönlichkeit handelt, die materiellen oder ideellen Verdienste m